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Domainvergabe


Wo werden Domainnamen registriert?
Alle deutschen Domains werden bei der Denic e.G., Frankfurt registriert und verwaltet. Diese Stelle sorgt dafür, dass Namen nicht doppelt vergeben werden.

Domainnamen - Technische Einschränkungen
Der Domainname darf höchstens 63 Zeichen lang sein und keine Sonderzeichen (&, %, $, §, /, ä, ü, ö etc.) enthalten. Als einziges Sonderzeichen darf ein Bindestrich (-) verwendet werden. (z.B. www.club-ifa.net). Der Domainname muss mindestens 3 Zeichen lang sein und muss einen Buchstaben enthalten. Die Domain darf nicht mit einem Bindestrich anfangen oder enden. Deutsche Kfz-Kennzeichen sind ebenso wenig gestattet wie die Namen bestehender Top-Leveldomains (arpa, com, edu, gov, int, net, nato, mil, org). 1- und 2-buchstabige Abkürzungen sind nicht zulässig.

Wem gehört die Domain?
Der Inhaber einer Domain ist derjenige, der bei der Denic e.G. als sogenannter Admin-C eingetragen wird. Dieser Admin-C ist allein verfügungsberechtigt. Er kann allein entscheiden, wer seine Daten verwaltet oder er kann seine Domain verkaufen, bzw. verschenken. Ohne die Zustimmung des Admin-C's sind Änderungen an der Domain nicht zulässig. Achten Sie daher darauf, dass immer Sie selbst als Admin-C eingetragen werden und nicht Ihr Provider.

Domainnamen, die Sie nicht wählen/registrieren sollten
Die wilden Jahre der willkürlichen Domainregistrierung sind vorbei. In den Anfangszeiten des WWW's galt die Regel wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Entsprechend wurden Markennamen, Unternehmensnamen oder Namen von Städten, Gemeinden oder Organisationen ohne Wissens des Halters des jeweiligen Namens angemeldet. Da jedoch auch die Vergabe von *.de-Domains den deutschen Gesetzen unterliegt, folgten schon bald die ersten erfolgreichen Klagen gegen Domain- und Markenpiraten.
Heutzutage kann Markenpiraterie im Bereich Domainregistrierung schnell zu einem teuren Vergnügen werden.

Die Gerichte gehen mittlerweile soweit, dass sogar die bloße Registrierung, ohne überhaupt unter der fraglichen Domain Inhalte zu veröffentlichen, schon eine schadensersatzpflichtige Markenrechtsverletzung darstellt.

Auch Wortkombinationen, wie zum Beispiel mercedes2000.de oder persil-online.de unterliegen dem Schutzbedürfnis der jeweiligen Markenrechtsinhaber.
Gleiches gilt für Namen von Prominenten, Buch-, Zeitungs- oder Filmtitel, Städtenamen, KFZ-Zeichen oder anderen Vereinen und Organisationen.

Sie sollten auch keine ähnliche oder verwechselbare Domain registrieren. (zum Beispiel: merzedes.de). Dieses Verhalten führt nach dem Markenrecht unweigerlich zu Abmahnungen und Klagen seitens der Markeninhaber. Der Streitwert von Domains liegt bei ca. 50.000,- bis 500.000,- Euro. Allein diese Summen verursachen schon immens hohe Anwaltskosten...

Welchen Namen können Sie wählen?
Eine gute Möglichkeit ist es, in Ihrer Domain Ihren Namen und Gewerbe miteinander zu verbinden, zum Beispiel brillen-schmidt.de oder Sie entscheiden sich für die Kombination aus Vor- und Nachnamen. (fabianklieber.de).

Frei erfundene, künstliche Namen eignen sich ebenfalls gut zur Eintragung, sofern diese sich nicht zu nah an bestehende Namen anlehnen.

Vorsicht ist geboten vor allgemein beschreibenden Begriffen, wie zum Beispiel auto.de. Diese Begriffe haben nach dem Markenrecht ein sogenanntes Freihaltebedürfnis, d.h. Sie dürfen nicht als Markenname beim Patentamt angemeldet werden. Wenn in Zukunft die Rechtssprechung dahin tendieren sollte, sich an das Markenrecht anzulehnen, dürften diese Domains bald nicht mehr verfügbar sein. Allerdings steht eine solche Entscheidung noch aus und es ist nicht vorhersehbar, wie entschieden wird.


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